Werden Sie Tippgeber – Jeder kann mitmachen.Sie kennen jemanden der sein Haus verkaufen möchte?Wiefunktioniertes?Sie geben uns einen eindeutigen Hinweis (telefonisch oder per E-Mail) darauf, dass in Ihrem Umfeld oder Bekanntenkreis eine bestimmte Immobilie verkauft werden soll oder zum Verkauf steht.Sie treten mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt und holen sein Einverständnis über die Kontaktweitergabe ein. Der Verkäufer ist informiert und einverstanden, von uns kontaktiert zu werden.Wir prüfen Ihren Tipp und nehmen Kontakt zu dem Eigentümer auf.Die Vermittlung über uns kommt zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss (Notartermin).WeitereVoraussetzungen:Die Immobilie ist uns bisher nicht bekannt und nicht in unserer Datenbank hinterlegt.Die Immobilie ist bisher noch nicht am Markt angeboten oder von einem anderen Makler veröffentlicht (bestehender Maklervertrag).Sie als Tippgeber dürfen mit dem Eigentümer gern befreundet oder verwandt sein, jedoch nicht in derselben Immobilie wohnen (z.B. Lebensgemeinschaft, Ehepartner) oder mit im Grundbuch stehen.Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht durch unlautere Maßnahmen (unzulässige Kaltakquise, Täuschung o.ä.) zustande gekommen.AuszahlungderTipp-Provision:Für einen notariell beurkundeten Kaufvertrag erhalten Sie als Tippgeber von uns eine Provisionen von 500,- Euro.
Werden Sie Tippgeber – Jeder kann mitmachen.Sie kennen jemanden der sein Haus verkaufen möchte?Wiefunktioniertes?Sie geben uns einen eindeutigen Hinweis (telefonisch oder per E-Mail) darauf, dass in Ihrem Umfeld oder Bekanntenkreis eine bestimmte Immobilie verkauft werden soll oder zum Verkauf steht.Sie treten mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt und holen sein Einverständnis über die Kontaktweitergabe ein. Der Verkäufer ist informiert und einverstanden, von uns kontaktiert zu werden.Wir prüfen Ihren Tipp und nehmen Kontakt zu dem Eigentümer auf.Die Vermittlung über uns kommt zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss (Notartermin).WeitereVoraussetzungen:Die Immobilie ist uns bisher nicht bekannt und nicht in unserer Datenbank hinterlegt.Die Immobilie ist bisher noch nicht am Markt angeboten oder von einem anderen Makler veröffentlicht (bestehender Maklervertrag).Sie als Tippgeber dürfen mit dem Eigentümer gern befreundet oder verwandt sein, jedoch nicht in derselben Immobilie wohnen (z.B. Lebensgemeinschaft, Ehepartner) oder mit im Grundbuch stehen.Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht durch unlautere Maßnahmen (unzulässige Kaltakquise, Täuschung o.ä.) zustande gekommen.AuszahlungderTipp-Provision:Für einen notariell beurkundeten Kaufvertrag erhalten Sie als Tippgeber von uns eine Provisionen von 500,- Euro.